Militaris adaeratio vestis a collatoribus exigatur, sacratissimis videlicet largitionibus inferenda, ita ut quinque eius partes fortissimis militibus erogentur in pretio, sexta vero portio a gynaeciariis clementiae nostrae absque ulla vel ipsorum vel publica incommoditate pro eadem contextione suscepta iunioribus gregariisque militibus in ipsa, quam maxime eos desiderare constitit, specie praebeatur.
von aleyna.949 am 22.11.2016
Eine Steuer für militärische Kleidung soll von Steuerzahlern erhoben und in den Reichsschatz eingezahlt werden. Fünf Sechstel davon sollen in bar an Veteranen ausgezahlt werden. Das verbleibende Sechstel soll von den kaiserlichen Textilarbeitern bearbeitet werden, die die tatsächliche Kleidung ohne Belastung für sich selbst oder die Öffentlichkeit herstellen werden, und diese Kleidung wird Nachwuchssoldaten und regulären Soldaten in der Form gegeben, die sie am meisten benötigen.
von cristin.h am 30.08.2014
Die Zahlung für militärische Bekleidung soll von den Steuerzahlern erhoben werden, und zwar in die höchstheilige Schatzkammer eingezahlt, so dass fünf Teile davon in Geld an die tapfersten Soldaten verteilt werden, während der sechste Teil, der von den Gynaeciarii unserer Gnade ohne Beeinträchtigung für sie selbst oder die Öffentlichkeit übernommen wurde, den jüngeren und gemeinen Soldaten in der Sachleistung gewährt wird, die nachweislich ihren besonderen Wünschen entspricht.