Rectoribus nihilo minus provinciarum et apparitionibus eorum, si statuta nostra violaverint seu violari concesserint, eiusdem condemnationis solutione percellendis.
von lian869 am 06.09.2015
Die Provinzgouverneure sowie deren Mitarbeiter, die unsere Statuten verletzt oder deren Verletzung zugelassen haben, sollen mit der Zahlung derselben Verurteilung belegt werden.
von marie857 am 13.05.2023
Die Provinzgouverneure und ihre Mitarbeiter werden die gleiche Strafe erfahren, wenn sie unsere Gesetze verletzen oder deren Verletzung zulassen.