Vel si ulterius apud se pecunias publicas differendo erogationem ausus fuerit retinere, sciat se modis omnibus damnum, quod ex negotiatione miles sustinuerit, ex propriis facultatibus militi soluturum.
von tobias829 am 28.07.2015
Und wenn jemand es wagt, öffentliche Gelder durch Zahlungsverzögerung zurückzuhalten, sollte er verstehen, dass er persönlich verantwortlich sein wird, den Soldaten für alle Verluste zu entschädigen, die dem Soldaten durch diese Verzögerung entstehen.
von jaden.z am 06.03.2023
Oder wenn er es gewagt haben sollte, die öffentlichen Gelder weiterhin bei sich zurückzuhalten und deren Auszahlung zu verzögern, soll er wissen, dass er auf alle Fälle verpflichtet sein wird, dem Soldaten aus eigenen Mitteln den Schaden zu ersetzen, den der Soldat durch diese Transaktion erlitten haben wird.