Sciat vero tribunus praeter iam constitutas super huiusmodi facinore interminationes sese de propriis facultatibus singulis militibus, quibus ultra numerum triginta virorum sub nomine commeatuum eos dimittendo causam non consequendi publica solacia dederit, quidquid ob iniquam dimissionem amiserint, soluturum.
von lionel.866 am 22.11.2017
Der Tribun soll sich bewusst sein, dass er zusätzlich zu den bereits bestehenden Strafen für ein solches Vergehen persönlich jeden Soldaten aus eigenen Mitteln entschädigen muss, wenn er mehr als dreißig Männern Urlaub gewährt und ihnen dadurch ihre öffentlichen Leistungen zu entziehen droht. Er muss ihnen jeden Verlust ersetzen, der durch diese unerlaubte Entlassung entsteht.
von dean.f am 03.09.2015
Der Tribun soll wissen, dass er zusätzlich zu den bereits festgelegten Androhungen bezüglich einer solchen Tat aus eigenen Mitteln jedem einzelnen Soldaten den Betrag erstatten wird, den diese verloren haben, weil er sie über die Zahl von dreißig Männern hinaus unter dem Titel „Urlaub" entlassen hat und ihnen dadurch die öffentlichen Bezüge vorenthalten wurden.