Excellentia tua erogationis per susceptores factae modum quantitate brevium conferri perficiat, ita ut, quo die numeris datum sit, diligentius exploretur ac, si quid amplius actuarios vel optiones accepisse constiterit, quam brevium datorum scriniis nostris veritas continet, memorati in duplum reddere compellantur:
von samu944 am 17.07.2016
Eure Exzellenz möge sicherstellen, dass die von den Steuereinnehmern ausgezahlten Beträge mit den offiziellen Aufzeichnungen verglichen werden, wobei die Zahlungsdaten sorgfältig zu überprüfen sind. Sollte festgestellt werden, dass die Schreiber oder deren Assistenten mehr erhalten haben als in unseren offiziellen Dokumenten verzeichnet, müssen sie gezwungen werden, den Mehrbetrag zweifach zurückzuzahlen.