Iudices, quos circa profliganda aerarii nostri compendia neglegentes ac desides fuisse constiterit, omnia quae in administratione positi perceperunt emolumenta reddere compellantur.
von annika.f am 09.07.2023
Richter, bei denen festgestellt wird, dass sie bei der Verwaltung öffentlicher Mittel nachlässig und träge waren, müssen die gesamte Vergütung zurückzahlen, die sie während ihrer Amtszeit erhalten haben.
von eliah.n am 23.09.2017
Die Richter, bei denen festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Verschwendung unserer Staatsreserven nachlässig und untätig waren, werden gezwungen, alle Vergütungen zurückzuzahlen, die sie während ihrer Amtszeit erhalten haben.