Filius familias alienationem nullius rei sine voluntate patris habet, nisi si castrensi peculium habeat.
von artur.o am 23.01.2018
Ein unmündiger Sohn kann kein Eigentum ohne die Erlaubnis seines Vaters übertragen, es sei denn, es handelt sich um Vermögen, das er während des Militärdienstes erworben hat.
von colin.928 am 30.08.2015
Ein Familiensohn hat die Veräußerung keiner Sache ohne den Willen des Vaters, es sei denn, er besitze Kriegserwerbungen.