Quare enim, si filius familias fuerit is qui usum fructum habet, forte ex castrensi peculio, ubi nec usus fructus adquiritur ei, possessum, per emancipationem eum amittat?
von jasmine.827 am 25.09.2019
Warum denn, wenn derjenige, der den Nießbrauch hat, ein Familiensohn wäre, etwa aus castrensischem Peculium, wo ihm nicht einmal der Nießbrauch erworben wird, sollte er ihn, nachdem er besessen wurde, durch Emanzipation verlieren?
von jonah9998 am 19.02.2022
Warum sollte denn jemand, wenn er ein ein abhängiger Sohn mit Nutzungsrechten ist, möglicherweise aus militärischen Verdiensten, wo ihm diese Nutzungsrechte ohnehin nicht zustehen, durch Emanzipation sein Recht am Besitz verlieren?