Idemque versa vice observari, ut, si quidam miles seu milites praesentales iussione viri spectabilis ducis incusati ac moniti fuerint, licentia denegetur agenti postulationem seu accusationem in iudicio tuae sublimitatis contra eundem militem vel eosdem milites deponere.
von aaliya.p am 24.05.2018
Gleichermaßen soll in umgekehrter Reihenfolge beobachtet werden, dass, wenn ein Soldat oder Präsentalsoldaten durch Anweisung des hochgestellten Heerführers angeklagt und ermahnt worden sind, dem Kläger die Erlaubnis verweigert wird, eine Eingabe oder Anklage beim Gericht Eurer Erhabenheit gegen denselben Soldaten oder dieselben Soldaten einzureichen.
von leona.8984 am 23.10.2018
Gleichermaßen sollte auch die umgekehrte Situation gelten: Wenn ein regulärer Soldat oder Soldaten durch Anordnung des angesehenen Kommandeurs beschuldigt und verwarnt worden sind, wird dem Kläger nicht erlaubt sein, in Ihrem ehrenwerten Gericht eine Beschwerde oder Anklage gegen diesen Soldaten oder diese Soldaten einzureichen.