Milites, qui a re publica armantur et aluntur, solis debent publicis utilitatibus occupari nec agrorum cultui et custodiae animalium vel mercimoniorum quaestui, sed propriae muniis insudare militiae.
von marleene.x am 26.06.2018
Die Soldaten, die vom Staat bewaffnet und versorgt werden, sollen sich ausschließlich mit öffentlichen Aufgaben beschäftigen und nicht mit Feldbestellung, Tieraufsicht oder Handelsgewinnen, sondern sich der Pflicht ihres eigenen Militärdienstes mit Hingabe widmen.
von ronja967 am 15.04.2014
Soldaten, die ihre Waffen und Verpflegung vom Staat erhalten, sollten sich ausschließlich dem öffentlichen Wohl widmen und nicht dem Ackerbau, der Tierhaltung oder dem Handel zum Profit nachgehen, sondern stattdessen ihre militärischen Pflichten erfüllen.