Si ille, qui ex filia decurionis antiochenae splendidissimae civitatis et patre, qui nullius alterius civitatis muniis debeatur, procreatus est, sub examine provincialis iudicis vel sponte confessus vel certe convictus fuerit, quod ex filia sit curialis progenitus et albo decurionum adscriptus fuerit, nullam sibi superesse facultatem negandae vel evitandae condicionis existimet et curialem non adspernari fortunam avi materni sui pertemptet nec dubitet se muniis curialibus subiacere.
von kristian.l am 06.08.2023
Wenn derjenige, der von einer Tochter eines Ratsherrn der hervorragendsten Stadtgemeinde Antiochiens und von einem Vater, der keinen Pflichten einer anderen Stadtgemeinde unterlag, abstammt, unter Prüfung eines Provinzrichters entweder freiwillig geständig oder zweifellos überführt wurde, weil er von einer Tochter eines Stadtrats geboren wurde und in die Liste der Ratsherren eingetragen wurde, soll er keine Möglichkeit sehen, die Bedingung zu verneinen oder zu umgehen, und er soll nicht versuchen, das kommunale Schicksal seines mütterlichen Großvaters abzulehnen, noch soll er daran zweifeln, dass er den kommunalen Pflichten unterworfen ist.
von vinzent.975 am 04.07.2021
Wenn jemand, der von der Tochter eines Stadtrats aus der angesehenen Stadt Antiochien und einem Vater abstammt, der keiner anderen Stadt gegenüber Pflichten hatte, freiwillig gesteht oder von einem Provinzrichter überführt wird, dass er von der Tochter eines Ratsherren geboren und in die Ratsliste eingetragen wurde, der soll verstehen, dass er keine Möglichkeit hat, diesen Status zu verneinen oder zu vermeiden, und er soll nicht versuchen, die Position seines Großvaters mütterlicherseits als Ratsmitglied abzulehnen noch daran zweifeln, dass er den Ratspflichten unterliegt.