Frustra vereris, ne nota, quae propter delictum militare intercessit, existimationem tuam iam veterani laesisse videatur, maxime cum nec ex eo delicto, quod et in paganorum potest cadere personam, notatos milites post missionem placuerit esse famosos.
von selina.v am 02.01.2022
Vergebens fürchtest du, dass die Markierung, die aufgrund eines militärischen Vergehens erfolgte, deiner Reputation als Veteran geschadet haben könnte, besonders da es nicht als entschieden gilt, dass markierte Soldaten nach ihrer Entlassung als ehrlos gelten, selbst bei einem Vergehen, das auch Zivilpersonen begehen könnten.
von peter.931 am 22.11.2014
Du machst dir unnötig Sorgen, dass der Disziplinarische Vermerk wegen eines militärischen Vergehens deine Reputation als Veteran beschädigen könnte, besonders da nie festgelegt wurde, dass Soldaten, die solche Vermerke für Vergehen erhielten (die auch Zivilisten begehen könnten), nach ihrer Entlassung geschändet bleiben sollten.