Post missionem vero veterani vel extra castra si faciant adhuc militantes testamentum, communi omnium civium Romanorum iure facere debent.
von amelia.843 am 31.08.2022
Nach der Entlassung beziehungsweise während des Dienstes, ob innerhalb oder außerhalb des Lagers, müssen Veteranen ihr Testament gemäß dem gemeinsamen Recht aller römischen Bürger errichten.
von leo.848 am 15.11.2014
Nach ihrer Entlassung aus dem Dienst müssen Veteranen oder Soldaten, die noch dienen, aber außerhalb des Lagers sind, ihr Testament gemäß den üblichen Gesetzen errichten, die für alle römischen Bürger gelten.