Et quod in castris fecerint testamentum non communi iure, sed quomodo voluerint, post missionem intra annum tantum valebit.
von karl.o am 20.07.2022
Was sie in den Lagern als Testament errichtet haben, nicht nach gemeinem Recht, sondern wie sie es gewünscht haben, wird nur innerhalb eines Jahres nach der Entlassung gültig sein.
von malia.833 am 02.11.2023
Und ein Testament, das Soldaten während ihres Militärdienstes nicht nach üblichen Rechtsverfahren, sondern wie sie es wollten, errichtet haben, bleibt nur ein Jahr nach ihrer Entlassung gültig.