Semel causaria missis militibus instauratio non solet concedi obtentu recuperatae valitudinis melioris, quando non temere dimittantur, nisi quos constet medicis denuntiantibus et iudice competente diligenter etiam investigante vitium contraxisse.
von pascal907 am 03.05.2018
Soldaten, die eine ärztliche Entlassung erhalten haben, werden normalerweise nicht wieder in die Armee aufgenommen, auch wenn sie behaupten, ihre Gesundheit habe sich verbessert. Dies liegt daran, dass ärztliche Entlassungen nicht leichtfertig erteilt werden, sondern nur nachdem Ärzte den Zustand bestätigt und ein qualifizierter Beamter den Fall gründlich untersucht hat.