Semel causaria missis militibus instauratio non solet concedi obtentu recuperatae valitudinis melioris, quando non temere dimittantur, nisi quos constet medicis denuntiantibus et iudice competente diligenter etiam investigante vitium contraxisse.
von pascal907 am 03.05.2018
Soldaten, die eine ärztliche Entlassung erhalten haben, werden normalerweise nicht wieder in die Armee aufgenommen, auch wenn sie behaupten, ihre Gesundheit habe sich verbessert. Dies liegt daran, dass ärztliche Entlassungen nicht leichtfertig erteilt werden, sondern nur nachdem Ärzte den Zustand bestätigt und ein qualifizierter Beamter den Fall gründlich untersucht hat.
von marc959 am 28.06.2023
Soldaten, die aus medizinischen Gründen entlassen wurden, wird die Wiedereinsetzung üblicherweise nicht unter dem Vorwand einer wiedererlangten besseren Gesundheit gewährt, da sie nicht leichtfertig entlassen werden, außer jene, bei denen es durch ärztliche Erklärungen und sorgfältige Untersuchung eines zuständigen Richters als erwiesen gilt, eine Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten zu haben.