Ideoque nec stipendia temporis, quo in desertione fuerit, exigere poterit.
von veronika842 am 02.11.2023
Daher wird er für die Zeit, die er in Fahnenflucht verbracht hat, keine Bezüge geltend machen können.
von sam.824 am 16.11.2023
Und daher wird er die Besoldung für den Zeitraum, in dem er desertiert war, nicht beanspruchen können.