Stipendia et donativa temporis, quo apud hostes fuisse te dicis, restitui tibi postliminio regresso restitutoque non iure desideras.
von linus.8815 am 11.11.2013
Die Besoldung und Zuwendungen der Zeit, in der du behauptest, unter Feinden gewesen zu sein, dir nach Rückkehr und rechtmäßiger Wiederherstellung zurückzuerstatten, begehrst du nicht rechtens.
von nathan976 am 22.05.2022
Sie haben kein Rechtsanspruch darauf, Rückzahlungen und Bonuszahlungen für den Zeitraum zu fordern, in dem Sie behaupten, unter Feinden gewesen zu sein, auch wenn Sie zurückgekehrt sind und Ihre Rechte im Rahmen des Rückkehrrechts wiederhergestellt wurden.