Habeant autem morandi ubi velint potestatem, praeterquam in eis locis, quibus specialiter arcentur.
von ina.907 am 03.02.2019
Sie sollen das Recht haben, sich dort niederzulassen, wo sie möchten, mit Ausnahme derjenigen Orte, von denen sie ausdrücklich ausgeschlossen sind.
von samuel.d am 23.10.2016
Sie dürfen überall leben, wo sie möchten, ausgenommen an Orten, an denen ihnen dies ausdrücklich untersagt ist.