Si quid autem contra haec perpetretur, sciant omnes, quod extra concessum admissum est aut actum fuerit vel notis conscriptum publicis, simile habeatur, ac si nec impetratum nec pronuntiatum omnino nec insertum esset ullis matriculis.
von anabell.919 am 13.01.2014
Sollte jemand entgegen diesen Bestimmungen handeln, so soll jedermann verstehen, dass alles, was über das Erlaubte hinausgeht - sei es durchgeführt oder in öffentlichen Dokumenten verzeichnet - so behandelt wird, als wäre es niemals genehmigt, verkündet oder in amtliche Aufzeichnungen aufgenommen worden.
von nele.8841 am 14.07.2021
Sollte wider diese Bestimmungen etwas unternommen werden, so sollen alle wissen, dass alles, was über das Erlaubte hinaus zugelassen, getan oder in öffentlichen Aufzeichnungen vermerkt wurde, als nicht geschehen, nicht genehmigt und nicht in irgendeinen Registern verzeichnet gelten soll.