Quattuor, qui ex corpore decanorum ad primum militiae gradum pervenerint, biennii spatio primiceratus gerant officium, neque ulterius cuiquam hoc loco liceat immorari, ut omni gratia et ambitione cessante post duorum annorum curricula succedant prioribus subsequentes.
von cheyenne.s am 15.10.2020
Vier, die aus dem Körper der Dekane den ersten Dienstgrad der Militärdienstes erreicht haben, sollen für die Dauer von zwei Jahren das Amt des Primiceratus führen, und es soll niemandem erlaubt sein, länger in dieser Position zu verbleiben, sodass, mit dem Aufhören jeglicher Gunst und Ehrgeiz, nach Ablauf von zwei Jahren die Nachfolgenden den Vorherigen nachfolgen.
von paula929 am 23.12.2017
Vier Beamte, die aus dem Kreis der Dekane zum ersten Dienstgrad aufgestiegen sind, sollen das Amt des Leiters zwei Jahre lang ausüben, und niemandem ist es erlaubt, länger in dieser Position zu verbleiben, damit nach Ablauf der zweijährigen Amtszeit ohne jegliche Günstlingswirtschaft oder politische Manöver neue Amtsträger die vorherigen ablösen.