Et si quis agens in rebus post viginti quinque annorum curricula ob adversam corporis valitudinem militiae finem minime valuerit expectare, sed ad honorariam ex principe dignitatem testimonio scholae procilierit, isdem eum privilegiis muniri censemus, quibus ii qui ad principatus actum progressi sunt potiuntur.
von marla.c am 07.03.2015
Wenn ein Verwaltungsbeamter nach fünfundzwanzigjährigem Dienst aufgrund schlechter Gesundheit seinen Dienst nicht beenden kann, aber auf Empfehlung seiner Abteilung eine Ehrenbeförderung zum Rang eines leitenden Beamten erhält, verfügen wir, dass er die gleichen Privilegien genießen soll wie diejenigen, die diesen Rang durch reguläre Beförderung erreicht haben.
von maximilian.c am 09.06.2022
Und wenn ein Verwaltungsbeamter nach fünfundzwanzig Dienstjahren aufgrund ungünstiger körperlicher Gesundheit das Ende seiner Dienstzeit nicht abwarten kann, sondern auf Empfehlung der Schule mit Ehrenwürde aus der Stellung des Princeps befördert wird, verfügen wir, dass er mit denselben Privilegien ausgestattet wird, wie diejenigen, die zum Rang des Principatus aufgestiegen sind.