Si quis agens in intentione sua plus complexas fuerit, quam ad eum pertinet, causa cadebat, id est rem admittebat, nec facile in integrum a praetore restituebatur, nisi minor erat viginti quinque annis.
von patrick902 am 05.02.2023
Wenn jemand in seiner Klage mehr geltend gemacht hätte, als ihm zustand, würde er den Prozess verlieren, das heißt, er würde die Sache verwirken, und nicht leicht würde er vom Prätor in seine vollständigen Rechte wiedereingesetzt, es sei denn, er wäre jünger als fünfundzwanzig Jahre.
von Bruno am 16.11.2017
Wenn jemand in seiner Klage mehr geltend machte, als ihm zustand, würde er den Prozess verlieren, was bedeutet, dass er alles verlieren würde, und der Richter würde ihm nur selten einen Neuanfang gewähren, es sei denn, er wäre unter fünfundzwanzig Jahre alt.