Nullus de schola agentium in rebus de cetero locum mortui conetur invadere, sed is, qui ordine stipendiorum et laborum merito ad gradum militiae sequebatur, statim atque illum fata subduxerint in eius praemia percipienda succedat omni obreptione cessante.
von lara.i am 18.03.2016
Es soll niemand aus der Schola der Agentes in rebus künftig den Platz eines Verstorbenen zu besetzen versuchen, sondern derjenige, der in der Reihenfolge des Dienstes und aufgrund der Verdienste seiner Arbeit zum militärischen Rang aufgestiegen ist, soll, sobald das Schicksal jene Person entrückt hat, seine Belohnungen erhalten, wobei jede Umgehung ausgeschlossen ist.
von fynia.f am 05.09.2017
Kein Mitglied des kaiserlichen Geheimdienstes sollte versuchen, die Position eines Verstorbenen zu übernehmen. Stattdessen sollte die Person, die aufgrund ihrer Dienstjahre und Verdienste als nächste in der Reihe steht, automatisch die Position und deren Vorteile übernehmen, sobald der vorherige Inhaber verstirbt, und zwar ohne jegliche unredlichen Machenschaften.