Inducendorum sane nomine et cognitionum exercendarum standaeque personae gratia ex simplici postulatione contra eos habita, sive ex appellatione subsecuta vel quolibet alio modo in iudicio deponatur, tribus tantummodo solidis usque ad terminum negotii eos qui accepturi sunt praecipimus semper esse contentos.
von dean.w am 02.08.2019
Zum Zweck derjenigen, die einzuführen sind, und zur Ausübung von Rechtsprüfungen sowie zur Aufrechterhaltung der Rechtsstellung, sei es aufgrund einer einfachen Anfechtung gegen sie, sei es aufgrund einer nachfolgenden Berufung oder auf welche andere Weise auch immer sie vor Gericht eingereicht wird, befehlen wir, dass diejenigen, die empfangen sollen, stets nur mit drei Solidi bis zum Abschluss des Verfahrens zufrieden sein sollen.
von hailey.n am 04.08.2017
Wir verfügen, dass Gerichtsbedienstete, die Fälle bearbeiten, welche die Vorladung von Parteien, die Durchführung von Untersuchungen oder die Aufrechterhaltung rechtlicher Vertretung betreffen - unabhängig davon, ob diese Fälle mit einer einfachen Petition gegen Beklagte beginnen, aus einer Berufung hervorgehen oder auf irgendeine andere Weise vor Gericht eingeleitet werden - stets damit zufrieden sein sollen, bis zum Abschluss des Falles nur drei Goldmünzen zu erhalten.