Ne autem quantitas servilis pretii sit incerta, sed manifesta, sancimus servi pretium sive ancillae, si nulla arte sunt imbuti, viginti solidis taxari, his videlicet, qui usque ad decimum annum suae venerunt aetatis, in decem tantummodo solidis ponendis:
von ole.m am 05.05.2021
Damit die Menge des Sklavenpreises nicht ungewiss, sondern offenkundig sei, legen wir fest, dass der Preis eines männlichen oder weiblichen Sklaven, sofern sie ohne besondere Fähigkeiten sind, mit zwanzig Solidi zu bewerten ist, und zwar für diejenigen, die das zehnte Lebensjahr erreicht haben, wobei für diese nur zehn Solidi anzusetzen sind:
von olivia962 am 17.03.2015
Um sicherzustellen, dass Sklavenpreise klar und nicht unsicher sind, setzen wir hiermit fest, dass der Preis eines ungelernten männlichen oder weiblichen Sklaven auf zwanzig Goldstücke festgelegt wird, während diejenigen, die jünger als zehn Jahre sind, mit nur zehn Goldstücken bewertet werden: