Sin autem aliqua arte praediti sunt exceptis notariis et medicis, usque ad triginta solidos pretium eorum redigi sive in masculis sive in feminis.
von frederic.p am 17.09.2013
Wenn sie jedoch mit einer Fähigkeit ausgestattet sind, mit Ausnahme von Notaren und Ärzten, soll ihr Preis bis zu dreißig Solidi, sowohl bei Männern als auch bei Frauen, herabgesetzt werden.
von christin.d am 04.07.2022
Wenn sie jedoch über berufliche Fähigkeiten verfügen, ausgenommen Notare und Ärzte, sollte ihr Preis auf nicht mehr als dreißig Goldstücke festgelegt werden, unabhängig davon, ob es sich um Männer oder Frauen handelt.