In cognitionalibus vero gestis edendis duos tantummodo praestari solidos.
von Kilian am 30.09.2015
Für die Ausstellung offizieller Dokumente sollten nur zwei Goldmünzen berechnet werden.
von ewa913 am 08.11.2023
Bei der Veröffentlichung von Untersuchungsakten werden üblicherweise nur zwei Solidi bereitgestellt.