Et pro insinuandis nostrae serenitatis apicibus vel simplici contra obnoxios eorum postulatione deponenda binos solidos ab his vel coniugibus eorum praeberi.
von layla.u am 24.09.2022
Für das Einreichen kaiserlicher Dokumente oder einer einfachen Beschwerde gegen Beklagte muss eine Gebühr von zwei Goldmünzen von ihnen oder ihren Ehepartnern entrichtet werden.