Et pro insinuandis nostrae serenitatis apicibus vel simplici contra obnoxios eorum postulatione deponenda binos solidos ab his vel coniugibus eorum praeberi.
von Lenardt am 07.06.2017
Und für die Einreichung der Dokumente unserer Hoheit oder die Hinterlegung ihrer einfachen Petition gegen haftbare Personen sind zwei Solidi von diesen Personen oder ihren Ehepartnern zu entrichten.
von layla.u am 24.09.2022
Für das Einreichen kaiserlicher Dokumente oder einer einfachen Beschwerde gegen Beklagte muss eine Gebühr von zwei Goldmünzen von ihnen oder ihren Ehepartnern entrichtet werden.