Ad similitudinem insuper aliorum officiorum, quotiens civiles vel criminales contra eosdem cognitiones moventur, exsecutorem quidem negotii usque ad finem litis civilis seu criminalis unius esse solidi praestatione contentum.
von amelia947 am 20.12.2020
Darüber hinaus soll, wie in anderen amtlichen Angelegenheiten, wenn zivil- oder strafrechtliche Verfahren gegen dieselben Personen eingereicht werden, der Verfahrensbeamte mit einer Zahlung von einem Goldstück bis zum Abschluss des zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens zufrieden sein.
von yasin.b am 24.11.2016
Darüber hinaus soll, in Ähnlichkeit zu anderen Ämtern, wenn zivil- oder strafrechtliche Verfahren gegen dieselben Personen eingeleitet werden, der Geschäftsausführende mit der Zahlung eines Solidus bis zum Ende des zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens zufrieden sein.