Huius autem beneficii praerogativam subadiuvis etiam, qui singulis inveniuntur temporibus, deferri iubemus, licet hanc in eorum persona more quoque vetere servari cognoverimus:
von tony.m am 01.10.2018
Überdies befehlen wir, dass die Vorrechtsprivilegien für die Subadiuvi, die zu einzelnen Zeiten gefunden werden, gewährt werden, obwohl wir erkannt haben, dass dies in ihrer Person auch nach alter Gewohnheit bewahrt wird:
von stephan9939 am 06.02.2016
Wir verfügen hiermit, dass dieses Privileg auch den Hilfsbeamten gewährt wird, die zu verschiedenen Zeiten im Dienst sind, und zwar auch wenn wir wissen, dass dies ihnen ohnehin traditionell gewährt wurde: