Eum autem, qui hanc formam ausus fuerit inquinare, quantitatem, in qua suam calliditatem exercuerit, in duplum redhibere iubemus, et quidquid ex praedicta ratione adcreverit, ad cumulum eiusdem auri quantitatis et frumentarii tituli fomitem redundare, legisque huius tenorem aeneis tabulis incidi.
von noel.h am 16.06.2021
Denjenigen aber, der es gewagt hat, diese Form zu korrumpieren, befehlen wir, den Betrag, in dem er seine Verschlagenheit ausgeübt hat, zweifach zurückzuzahlen, und was immer aus der vorgenannten Berechnung hinzugekommen ist, soll zur Gesamtsumme des gleichen Goldbetrags und zur Ergänzung des Getreidekontos überfließen, und der Inhalt dieses Gesetzes soll in Bronzetafeln eingraviert werden.
von Leonhard am 21.09.2020
Wir verfügen, dass jeder, der es wagt, dieses Dokument zu verfälschen, den doppelten Betrag seiner betrügerischen Aktivität zurückzahlen muss, und dass alle Gewinne, die aus der vorgenannten Berechnung entstehen, zur Gesamtsumme sowohl des Goldbetrags als auch des Getreidekontos hinzugefügt werden, und dass der Inhalt dieses Gesetzes auf bronzenen Tafeln eingraviert wird.