Sed sub gestorum testificatione certum fiat, et quod mancipibus mutui nomine datum est et quod ab isdem sit excepta omni concussione solvendum.
von kay.939 am 18.06.2018
Es soll unter Beglaubigung der Aufzeichnungen festgestellt werden, sowohl was den Mancipi als Darlehen gegeben wurde als auch was von denselben Personen, unter Ausschluss jeglicher Erpressung, zu zahlen ist.
von bruno955 am 20.08.2018
Die amtlichen Aufzeichnungen sollen klar zeigen, sowohl den Betrag, der den Auftragnehmern geliehen wurde, als auch den Betrag, den diese ohne jede Erpressung zurückzahlen müssen.