Ad haec illud observandum sancimus, ne alius adiutor propter quamcumque ambitionem his, qui in praesenti sunt, vel post eorum deminutionem addatur, licet in veterem numerum redacti fuerint.
von shayenne.9983 am 23.06.2018
Wir verfügen hiermit, dass kein zusätzlicher Assistent bestellt werden soll, weder aufgrund irgendeines Ehrgeizgrundes zu denjenigen, die gegenwärtig im Dienst sind, noch nach deren Verringerung, selbst wenn ihre Zahlen auf das vorherige Niveau zurückgekehrt sind.
von noel.m am 22.09.2019
Bezüglich dieser Angelegenheiten verfügen wir, dass Folgendes zu beachten ist: Es soll kein weiterer Helfer aufgrund irgendeiner Ehrgeizbestrebung zu den gegenwärtig Anwesenden oder nach deren Verringerung hinzugefügt werden, auch wenn sie auf ihre ursprüngliche Anzahl zurückgeführt worden wären.