Super domibus quoque, quas in provinciis possident, metatorum molestia liberentur.
von nathalie959 am 11.12.2022
Sie sollten auch von der Belästigung durch Einquartierungsoffiziere hinsichtlich der Häuser, die sie in den Provinzen besitzen, befreit sein.
von louisa.921 am 18.12.2023
Was die Häuser betrifft, die sie in den Provinzen besitzen, sollen sie von der Belästigung der Quartiermeister befreit werden.