Senatorum substantias, quas in diversis locis et provinciis possident, et homines eorum tam a temonariis oneribus conferendis quam a ceteris praestationibus, quas iudices describunt, nec non etiam ab omnibus sordidis extraordinariisque et vilioribus muneribus liberos esse praecipimus nullaque sorte constringi functionis indignae.
von anabel.b am 21.12.2016
Die Besitztümer der Senatoren, die sie an verschiedenen Orten und in verschiedenen Provinzen besitzen, sowie ihre Männer, sowohl von den temonischen Lasten, die zu entrichten sind, als auch von anderen Leistungen, die die Richter vorschreiben, sowie von allen gemeinen, außerordentlichen und niedrigeren Pflichten, befehlen wir frei zu sein und keinesfalls durch unwürdige Funktionen gebunden zu werden.
von eveline862 am 01.06.2016
Wir verfügen, dass die Besitztümer der Senatoren in verschiedenen Orten und Provinzen sowie deren Personal von Steuerbeiträgen, anderen von Richtern vorgeschriebenen Abgaben und allen niedrigen, außerordentlichen und geringeren Verpflichtungen befreit sind. Sie sollen durch durch keinerlei Form unwürdiger Dienstleistungen gebunden sein.