Statutos memoriales praecipimus esse in scrinio quidem memoriae sexaginta duos, epistularum vero triginta quattuor, libellorum quoque triginta quattuor:
von ellie832 am 07.10.2016
Wir verfügen, dass die zugewiesenen Schreibkräfte wie folgt verteilt werden: zweiundsechzig in der Aktenabteilung, vierunddreißig im Korrespondenzbüro und vierunddreißig in der Petitionenabteilung.
von elea8864 am 26.07.2023
Wir befehlen, dass die ernannten Schriftführer in der Registratur wie folgt verzeichnet sein sollen: sechsundsechzig im Gedächtnisbereich, vierunddreißig im Briefbereich und ebenfalls vierunddreißig im Dokumentenbereich.