Etenim cuique proximo unum de suis filiis, qui temporis dumtaxat suffragio nititur, licet parum observasse militiam cognoscatur, insequentibus tempore, qui laborum meritis muniuntur, anteferre posse decernimus.
von jasmin8941 am 21.03.2017
Fürwahr, wir verfügen, dass es jedem nächsten Angehörigen erlaubt ist, vor denjenigen, die durch Verdienste der Arbeit gestärkt sind, einen seiner Söhne zu stellen, der sich nur auf die Gunst der Zeit stützt, auch wenn er nachweislich den Militärdienst nur unzureichend erfüllt hat.
von shayenne.943 am 10.08.2021
Wir verfügen hiermit, dass jeder Verwandte einen seiner Söhne auch dann befördern darf, wenn dieser in militärischen Angelegenheiten schwach war und sich ausschließlich auf sein Dienstalter stützt, und zwar auch vor denjenigen, die ihre Position durch harte Arbeit verdient haben.