Illum tamen, qui locum statuti meretur, proximo quidem ducentos quinquaginta solidos, melloproximo vero vel adiutori pro consuetudine uniuscuiusque scrinii viginti aut quindecim solidos offerre praecipimus.
von jule.f am 17.10.2013
Denjenigen jedoch, der den Rang eines Statutars verdient, befehlen wir, dem Nächsten fürwahr zweihundertfünfzig Solidi, dem Melloproximus oder dem Assistenten gemäß der Gepflogenheit jedes Schriniums zwanzig oder fünfzehn Solidi zu gewähren.
von tabea.e am 21.04.2017
Wir verfügen, dass die Person, die sich für die statutarische Position qualifiziert, 250 Goldmünzen an den Hauptschreiber und entweder 20 oder 15 Goldmünzen an den stellvertretenden Schreiber oder Assistenten zahlen muss, gemäß der Gepflogenheit des jeweiligen Büros.