Primo annonae ii pro annona solidos v, capitus is pro capitu solidos iiii, fiunt solidi xvi reliquis hominibus novem ad annonam i pro annona solidos v et ad capitum i pro capitu solidos iiii, fiunt solidi lxxxi
von richard.934 am 15.07.2021
Für die erste Gruppe: zwei Verpflegungsrationen zu je fünf Münzen, zuzüglich Kopfsteuer von je vier Münzen, insgesamt sechzehn Münzen; für die anderen neun Personen: eine Verpflegungsration zu je fünf Münzen, zuzüglich Kopfsteuer von je vier Münzen, insgesamt einundachtzig Münzen
von neele943 am 31.12.2013
Zunächst für zwei Lebensmittelversorgungen zu je fünf Solidi pro Versorgung und für eine Kopfsteuer zu vier Solidi pro Kopf, macht sechzehn Solidi; für die restlichen neun Männer mit einer Lebensmittelversorgung zu fünf Solidi pro Versorgung und einer Kopfsteuer zu vier Solidi pro Kopf, macht einundachtzig Solidi