Quod autem omnibus constat deferri, adiectu alterius dignitatis perire non patimur, ut, etiamsi prosperioris fortunae iudicio ad honoris ornamenta processerint, vetera tamen eis scrinii labore privilegia quaesita serventur.
von chiara.o am 01.11.2020
Was allen als verliehen gilt, lassen wir nicht durch die Hinzufügung einer weiteren Würde untergehen, so dass, selbst wenn sie aufgrund des Urteils einer günstigeren Fortuna zu Ehrenauszeichnungen gelangt sind, dennoch die alten, durch die Arbeit des Archivs erworbenen Privilegien für sie bewahrt bleiben.
von robin.e am 10.07.2020
Wir gestatten nicht, dass bereits gewährte Rechte verloren gehen, wenn jemand einen zusätzlichen Rang erhält, was bedeutet, dass sie selbst bei Beförderung durch günstiges Geschick die Privilegien behalten werden, die sie ursprünglich durch ihre Arbeit im öffentlichen Dienst erworben haben.