Nec aliorum litigatorum negotio intercedant nec sententiam iudicantium aut illicito patrocinii sui fomite iura conturbent, nullive exsecutionis suae turbulentum ministerium audeant commodare:
von luzi.v am 08.03.2023
Sie dürfen nicht in Rechtsstreitigkeiten anderer Personen eingreifen, noch gerichtliche Entscheidungen oder Rechtsverfahren durch unzulässige Rechtsvertretung stören, noch wagen, jemandem ihre störenden Vollstreckungsdienste anzubieten:
von filipp971 am 25.04.2016
Weder dürfen sie sich in die Angelegenheiten anderer Rechtsstreitenden einmischen, noch die Entscheidung derjenigen, die Recht sprechen, durch das unerlaubte Mittel ihrer Verteidigung stören, noch wagen sie es, irgendjemand den unruhestiftenden Dienst ihrer Vollstreckung zu gewähren: