Metallarii sive metallariae, qui quaeve ea regione deserta, ex qua videntur oriundi vel oriundae, ad externa migraverint, indubitanter sine ulla temporis praescriptione ad propriae originis stirpem laremque una cum sua subole revocentur, et quos domus nostrae secreta retineant.
von neo8898 am 06.04.2015
Es sollen die Bergleute, seien sie männlich oder weiblich, welche die besagte Region verlassen haben, aus der sie offensichtlich stammen, und in externe Orte übergesiedelt sind, ohne Zweifel und ohne zeitliche Einschränkung, zusammen mit ihrem Nachwuchs und denjenigen, die von den privaten Räumlichkeiten unseres Hauses zurückgehalten werden, an den Stamm und Haushalt ihrer ursprünglichen Herkunft zurückgerufen werden.
von janik.9917 am 02.10.2016
Alle Bergleute, Männer und Frauen, die ihre Heimatregion verlassen und anderswo hingezogen sind, müssen zusammen mit ihren Kindern bedingungslos an ihren Herkunftsort zurückgebracht werden, unabhängig davon, wie viel Zeit vergangen ist. Dies umfasst auch diejenigen, die gegenwärtig in unserem kaiserlichen Haushalt arbeiten.