Qua de re, si quando huiusmodi marmora sub aedificiis latere dicantur, perquirendi eadem copia denegetur.
von florian.9845 am 20.05.2015
In solchen Fällen sollte, wenn Berichte vorliegen, dass Marmorstücke unter Gebäuden verborgen sind, die Erlaubnis zur Suche nach diesen verweigert werden.
von casper.9853 am 21.10.2016
In Anbetracht dieser Angelegenheit wird, falls jemals Marmore dieser Art unter Gebäuden verborgen liegen sollen, die Erlaubnis zur Durchsuchung derselben verweigert.