Divi patris nostri aperta praeceptio est fundos ex re privata nostra ita tradi perpetuariis, ut periculo collocantium officiorumque tradantur.
von nur952 am 07.04.2016
Von unserem göttlichen Vater gibt es eine klare Anweisung, dass Ländereien aus unserem Privatvermögen den Perpetuare so übergeben werden sollen, dass sie dem Risiko der Platzierungsbeamten und der Ämter übertragen werden.
von karolin.g am 01.12.2014
Es besteht eine klare Weisung unseres göttlichen Vaters, dass Ländereien aus unserem Privatbesitz an Dauerpächter übertragen werden sollen, wobei die Beamten und ihre Dienststellen die Verantwortung für die Übertragung tragen.