Meminimus pragmatica sanctione iussisse fundos tamiaci iuris in provinciis positos nec non etiam possessiones gonatici saltus sub certa forma ( salvo scilicet canone et tributariis collationibus isdem praediis impositis) volentibus distrahi, quatenus, quidquid ex pretiis memoratorum fundorum possit restitui, publico inferatur.
von valentina.v am 08.04.2023
Wir erinnern uns, einen offiziellen Erlass herausgegeben zu haben, der den Verkauf von staatlich kontrollierten Ländereien in den Provinzen sowie Besitztümern in der Gonaticus Weideregion an interessierte Käufer unter bestimmten Bedingungen (unter Beibehaltung aller bestehenden Steuern und Abgaben auf diesen Besitztümern) erlaubte, sodass sämtliche Erlöse aus dem Verkauf dieser Ländereien in die Staatskasse eingezahlt werden können.
von ada.f am 04.11.2013
Wir erinnern uns, durch pragmatische Sanktion angeordnet zu haben, dass die schatzrechtlichen Ländereien in den Provinzen sowie die Besitzungen des Gonaticus-Weidegebiets unter bestimmten Bedingungen (nämlich unter Beibehaltung der Abgaben und Tributleistungen, die auf denselben Grundstücken auferlegt sind) an Interessierte verkauft werden sollen, sodass alles, was aus dem Verkaufspreis der genannten Ländereien zurückgewonnen werden kann, in die öffentliche Schatzkammer eingebracht wird.