Universi cognoscant nihil privato iure salvo canone fundis emptis cum patrimonialibus esse commune, ita ut ad eos numquam patrimonialium fundorum peraequator accedat:
von ecrin9996 am 16.06.2013
Es sei allen kund, dass zwischen privat erworbenen Grundstücken und patrimonialen Gütern nach Privatrecht nichts gemein ist, sofern die Steuer gewahrt bleibt, sodass der Ausgleicher patrimonialer Güter ihnen niemals nahekommen soll.
von mats.832 am 08.03.2017
Jeder sollte verstehen, dass privat erworbene Ländereien nichts gemein haben mit Patrimonialgütern, solange die reguläre Steuer bezahlt wird, und folglich kein Steuerveranlagungsbeamter für Patrimonialgüter sie jemals inspizieren sollte.