Fundos patrimoniales eos dumtaxat, qui salvo canone iure privato nostra liberalitate concessi sunt, cum his patrimonialibus, qui in condicione propria constituti sunt, illustris auctoritas tua iubebit exaequari, ita ut relevato, quod imminet fatigatis, translatio in eos, qui integris viribus florent, adscriptio tributorum aequa lance dividatur.
von matthis.o am 13.10.2018
Die Patrimonialgüter, und zwar nur jene, die mit beibehaltener Zahlung durch Privatrecht durch unsere Großzügigkeit gewährt wurden, sollen zusammen mit jenen Patrimonialgütern, die in ihrer eigenen Verfassung etabliert sind, durch Ihre erlauchte Autorität gleichgestellt werden, so dass mit der Entlastung dessen, was die Erschöpften bedroht, der Übergang zu jenen, die mit intakter Kraft gedeihen, die Zuweisung der Abgaben durch eine gleiche Waage geteilt wird.
von levin.b am 11.05.2020
Eure Exzellenz möge anordnen, dass die privateigenen Güter, die wir großzügig gewährt haben und deren Steuerverpflichtungen gewahrt bleiben, gleichgestellt werden mit den anderen Patrimonialländereien, die in ihrem ursprünglichen Status verbleiben. Auf diese Weise wird, durch die Entlastung der kämpfenden Güter und die Übertragung der Last auf die prosperierenden, die Steuerveranlagung gerecht verteilt.