Ius emphyteutici praedii, quod sine obligationis vinculo retentatum est, nostro iudicio immutabile perdurare praecipimus:
von luke.y am 08.04.2020
Das Recht des Erbbaurechts, welches ohne Verpflichtungsband zurückbehalten wurde, befehlen wir kraft unseres Urteils unabänderlich zu bestehen:
von florentine.p am 19.10.2022
Wir verfügen, dass das Recht auf ein Erbleiheigentum, welches ohne verbindliche Verpflichtung beibehalten wurde, gemäß unserer Entscheidung unverändert bestehen bleibt: