Licentia eis concedenda etiam libertates mancipiis ex fundis patrimonialibus atque emphyteuticariis, cum fundorum sunt domini, praestare.
von pepe.r am 17.10.2019
Es sollte ihnen die Erlaubnis erteilt werden, Sklaven aus Erbgütern und Pachtländereien die Freiheit zu gewähren, sofern sie die Eigentümer dieser Besitztümer sind.
von yanic.832 am 06.11.2017
Es muss ihnen die Erlaubnis erteilt werden, den Mancipii Freiheiten von den patrimonialen und emphyteutischen Gütern zu gewähren, wenn sie Eigentümer der Ländereien sind.