Licentia concedenda ei, qui libertatem moriens imponit, etiam eius peculium quod ei attingit liberto concedere.
von henrik.e am 23.12.2020
Es sollte gestattet sein, dass derjenige, der einen Sklaven auf dem Sterbebett in die Freiheit entlässt, diesem auch das persönliche Eigentum, das ihm zusteht, überlassen kann.
von nicole.f am 24.09.2021
Es muss demjenigen die Erlaubnis erteilt werden, der beim Sterben die Freiheit gewährt, auch sein Peculium, das ihm zusteht, dem Freigelassenen zu überlassen.